Furore und Kontroverse

Für Furore und Kontroverse sorgt derzeit besonders ein Antrag unserer Fraktion. Der Antrag Nr. Fraktion 9/2018 – Umstellung der Kitas zum neuen Schuljahr von offenem auf gruppenbasiertes Konzept, der am kommenden Donnerstag, den 28.06.18 im Rahmen der Gemeindevertretersitzung beraten wird. Den Antrag finden sie weiter unten.

Seit bereits 2011 konnten Mitglieder unserer Fraktion immer wieder Elternstimmen auffangen, die nach gruppenbasiertem Erziehungskonzept in der Gemeinde fragten oder/ und sich nicht positiv, ja teilweise sogar sehr negativ und ablehnend, über das offene Erziehungskonzept äußerten. Einige Eltern wendeten sich sogar an die Gemeindeverwaltung und erhielten Antworten, die nach unserem Empfinden nicht angemessen waren. Mehrmals hat die Fraktion versucht die Eltern zu ermutigen, sich zusammenzuschließen und gemeinsam als Elterninitiative bei der Gemeinde vorzusprechen, aber so wirklich wollten die Eltern aus verschiedenen Gründen nicht. Es machte für uns aber oft den Anschein, dass sie aus ihren Erfahrungen der „Abfuhr“ sowieso nicht ernst genommen werden und somit davon ausgingen keinen Einfluss bei der Mitgestaltung der Konzeption und zu haben, weshalb sie sich dem dahinterstehenden politischen Druck unterwarfen.

Auch in der Fraktion wurde viel über das Thema und dem Umgang gegenüber der Eltern diskutiert. Letztlich entschloss sich die Fraktion diesen Antrag zu stellen, um den Eltern nun eine Diskussionsplattform zu bieten, die sie vorher nicht bekamen. Wie eingangs erwähnt, hat der Antrag bereits jetzt schon für Diskussionen und Gespräche zwischen Eltern und Erziehern, Eltern und Kinder, Kinder und Erzieher, Erziehern und Eltern jeweils untereinander geführt. Selbst die Eltern, die bisher diese Gegebenheit keine Auswahlmöglichkeit für Erziehungskonzepte in der Gemeinde zu haben, stillschweigend hinnahmen, wurden angeregt, darüber zu sprechen. Allein die Möglichkeit der nun geführten Gespräche und Diskussionen, war uns der Antrag wert, da sich nun Eltern vielleicht wieder intensiver mit Erziehung und Konzepten auseinandersetzen – eben nicht alles einfach hinnehmen.

Ziel des Antrages und der damit entfachten Kontroverse ist es, einen Meinungsaustausch herbeizuführen und Eltern die Möglichkeit, die ihnen gesetzmäßig nach dem Kita-Gesetz zusteht, zu bieten, um über das Erziehungskonzept jetzt und zukünftig zu beraten und mitzuentscheiden. Nach unserem Wissensstand wurde das offene Erziehungskonzept ohne Absprache und Zustimmung der Elternschaft eingeführt. Darüber hinaus wird Eltern das demokratische Wahlrecht zur Erziehung (Erziehungskonzept) ihrer Kinder in staatlichen Einrichtungen entzogen und das Mitspracherecht genommen. Wir als Demokraten halten diese Bevormundung mit dem Zwang, dieses offene Konzept hinnehmen zu müssen für rechtswidrig.

Der Antrag soll seine Auswirkungen hauptsächlich im Bereich der Kindergärten finden und nicht wie von vielen angenommen auch für den Hortbereich. Ein Hort ist genauso offen wie eine Schule, da im Hort eher nicht mehr der Erziehungsauftrag im engeren Sinne wahrgenommen wird, sondern vielmehr die Kinder lediglich betreut werden und in ihrer Selbstorganisation unterstützt werden. Gerade Kinder im Kindergartenalter zwischen 2 oder 3-6 Jahren benötigen noch erhöhten Erziehungsbedarf, so dass entsprechend hier die Wichtigkeit des Erziehungskonzeptes in den Focus rückt. Festzustellen war für Mitglieder der Fraktion auch im Rahmen von Gesprächen mit einigen Lehrern, dass diverse Grundschullehrer Probleme mit dem offenen Konzept bemängeln, die gerade im ersten Schuljahr zu erheblichen Einschränkungen des Lernens führen, weil die Grundschüler erst einmal das schulkonforme Benehmen wie Konzentration, Ordnung usw. üben müssen und eben keinen leichten Übergang in die Schule haben. Auch der geschaffene Versuch das Problem mit sogenannten „Flex-Klassen“ als weicher Übergang zu umgehen, scheitert bei so manchen Kindern, so dass auch Lehrer, die diese Kinder dann in die Regelklasse (meist ab der 3. Klasse) bekommen, anfängliche Schwierigkeiten bei der Um- und Eingewöhnung beklagen.

Mittlerweile stellten wir auch diverse Aushänge vom Kita-Personal fest, die einen Aufruf, ja regelrecht Hilferufe, an die Eltern der Einrichtung beinhalten, wie z.B. „Uns liegen Anträge der WIR-Fraktion (AFD) vor, mit denen massiv in unsere Pädagogische Arbeit eingegriffen werden soll…“

Die Eltern werden von der Einrichtungsleitung aufgerufen zu protestieren! – ergo zu protestieren, also lediglich dem „Unmut“ verkünden und nicht den Dialog zu suchen!

Mit Einführung des offenen Erziehungskonzepts in der gesamten Gemeinde bis heute, wurden die Eltern, die dieses Konzept nicht möchten, mit ihren Einwendungen, Ängsten und Wünschen nicht ernst genommen oder gar angehört. Es wurde den Eltern regelrecht, durch geschickte sprachliche und unterschwellige Manipulation, verwehrt eine andere Meinung zu haben oder zu äußern, ergo: es wurde alles schöngeredet; jeder muss das Konzept gut finden und sowieso hinnehmen.

Die WIR-Fraktion scheut sich nicht vor einer offenen Diskussion mit den Eltern und allen Beteiligten, aber wir werden, wie üblich, gleich durch diese Aufrufe vom Personal der Kindertagesstätten und aus scheinbar völligem Unverständnis heraus, als das Böse-Monster heraufbeschworen.

Wichtigste Stellen im KitaG, die zum Verständnis für den Antrag hilfreich sind:

§ 4 – Grundsätze der Beteiligung
(1) Die Kindertagesstätte hat ihren Auftrag in enger Zusammenarbeit mit der Familie und anderen Erziehungsberechtigten durchzuführen. Mit anderen Einrichtungen und Diensten sollen sich die Kindertagesstätten zum Wohl der Kinder unter Beachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes und seiner Erziehungsberechtigten abstimmen. […] Der Übergang zur Schule und die Betreuung und Förderung schulpflichtiger Kinder soll durch eine an dem Entwicklungsstand der Kinder orientierte Zusammenarbeit mit der Schule erleichtert werden.
(2) Die demokratische Erziehung der Kinder setzt die Beteiligung von Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten, Erziehern und Erzieherinnen an allen wesentlichen Entscheidungen der Tagesstätten voraus und verlangt das demokratische Zusammenwirken aller Beteiligten. […]

§ 6 – Beteiligung der Eltern
(1) Die Eltern- und anderen Erziehungsberechtigten sind an der Konzeptionsentwicklung und Fragen ihrer organisatorischen Umsetzung in der Arbeit der Kindertagesstätte zu beteiligen. Hospitationen von Eltern in der Kindertagesstätte, ihre Anwesenheit während der Eingewöhnungsphase und ihre Beteiligung bei gemeinsamen Unternehmungen sind zu fördern.
(2) Die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten der Kinder einer Kindertagesstätte bilden die Elternversammlung. In Einrichtungen mit mehreren Gruppen können die Elternversammlungen auf Gruppenebene stattfinden.
(3) Die Elternversammlungen dienen der gegenseitigen Information über die Situation der Kinder.
(4) Die Elternversammlung kann vom Träger und in pädagogischen Fragen von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Auskunft über alle die Einrichtung betreffenden Angelegenheiten verlangen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erörtern mit den Eltern die Grundlagen, Ziele und Methoden ihrer pädagogischen Arbeit und stimmen sie mit ihnen ab.

Über den Link können sie den Antrag einsehen.

18-05-26 Antrag Gruppenerziehung Webversion

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