Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass die von der Verwaltung in den Haushalt eingebrachte Stelle für die Gemeindewehrführung gestrichen wird.
Begründung:
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es verfrüht eine hauptamtliche Stelle für den Gemeindebrandmeister zu schaffen. Alle 6 Jahre wird laut Brandenburger Brand- und Katastrophenschutzgesetz ein Gemeindebrandmeister neu gewählt durch die Ortswehrführer. Im Falle, dass derjenige Amtsinhaber nicht wiedergewählt würde, müsste dann eine andere Stelle geschaffen werden, um den jeweiligen Amtsinhaber weiterbeschäftigen zu können. Das würde sich dann immer weiter fortsetzen.
Als zweiter Grund wäre hier anzuführen, dass die Gemeindevertretung erst vor 2 Jahren eine Vollzeitstelle für den Brandschutz im Amt geschaffen hatte und in den zwei letzten Jahren nicht so viel Mehrarbeit bei den Feuerwehren angefallen ist, um diese Stelle für den Gemeindewehrführer zu rechtfertigen. Die von der Verwaltung aufgezeigten Aufgaben eines Gemeindewehrführers, werden zum größten Teil, von den Ortswehrführern und ihren Stellvertretern wahrgenommen und seit Jahren zur besten Zufriedenheit aller ausgefüllt. Um solch ein Amt vom Ehrenamt in eine hauptamtliche Stelle umzuwandeln, Bedarf es sehr viel mehr Zeit und Beratungen, denn hier wird von seitens der Verwaltung in einen über Jahrzehnte gewachsenen komplexen Mechanismus eingegriffen ohne dass sich ausführlich mit den Ortswehrführern darüber ausgetauscht wurde. Sollte in den nächsten Jahren die Freiwillige Feuerwehr im Amt weiter wachsen kann man sicherlich diesbezügliche Überlegungen anstellen. Zum jetzigen Zeitpunkt jedoch ist es verfrüht.
Eine große Rolle sollte auch die Qualifizierung spielen, diese entspricht zurzeit bei keinem Feuerwehrmann in unserem Amt den gesetzlichen Anforderungen. Um die Stelle eines hauptberuflichen Leiters einer Feuerwehr im Amt auszuführen sind vom Gesetzgeber folgende Mindestanforderungen mit Abschluss vorausgesetzt:
– B1, Lehrgangsdauer 1 Jahr, Kosten ca. 10.000 €
– B3, Lehrgangsdauer 9 Wochen, Kosten ca. 3.000 €
– B4, Lehrgangsdauer 2 Jahre, Kosten ca. 25.000 €
Bei diesen Lehrgängen handelt es sich um Führungslehrgänge der Berufsfeuerwehr, die sehr Aufwendig und teuer sind. Sollte die Gemeinde für die Zukunft planen die Stelle des Gemeindewehrführers hauptamtlich zu gestalten, so kann das vom Gesetzgeber her zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Hier muss dann eine langfristige Planung vorgenommen werden. Da ein Gemeindewehrführer aber nach derzeitigem Recht alle 6 Jahre neu gewählt wird sollte bedacht werden, dass dieses Projekt dann für die Gemeinde sehr teuer werden kann und in Anbetracht der Haushaltslage, halten wir es nicht für gegeben zusätzliche Mittel frei zu machen, für ein Unterfangen dessen Ausgang offen steht.