Fraktionsarbeit 2015

BSV-Nr. Fraktion 36/2015
Gegen die Belegung von Sporthallen durch Flüchtlinge
Antrag vom 11. November 2015

Die WIR-Fraktion beantragt im Rahmen der „Flüchtlingskrise“ die Positionierung des Bürgermeisters, der Gemeindevertretung und Verwaltung gegen eine Unterbringung von Flüchtlingen in den gemeindeeigenen Sporthallen. Weiter wird durch die Fraktion beantragt diese Position bei einer ordnungsrechtlichen Beschlagnahme der Sporthallen durch den Landkreis durch eine Verwaltungsklage ggf. mit Eilbeschluss zu bestärken.

Verlauf

Der Antrag beruhte auf den Tatsachen anderer Bundesländer und Städte, in denen
Turnhallen bereits als Unterbringungsmöglichkeit genutzt wurden. Eine Positionierung
seitens der Gemeindevertretung und -verwaltung gegen diese Art der Zwangspolitik hätte
zumindest ein positives Zeichen gesetzt. Für die Fraktion war es wichtig an ihrem
Standpunkt festzuhalten.

Ergebnis

In der Sitzung am 26.11.2015 wird der Antrag durch die Gemeindevertretung nach einer sehr langen und kontroversen Diskussion in namentlicher Abstimmung mit einem knappen Ergebnis von 11 Ja/ 13 Nein Stimmen abgelehnt.

Anmerkungen des Autors:
Diese Ablehnung bedeutet im Falle einer zwangsweisen Belegung der Sporthallen mit  Flüchtlingen durch den Landkreis, dass die Mehrheit der Gemeindevertreter mit dem  Missbrauch der Hallen kein Problem hat und sogar diese Zwangspolitik stillschweigend  duldet und somit unterstützt. Diesen Abgeordneten wäre es also auch egal, wenn unsere
Schüler und Vereine kein Sport mehr ausüben könnten. Nur gut, dass es zu diesem  Umstand bisher nicht gekommen ist. (MPfa)

BSV-Nr. Fraktion 37/2015
Einladung des Rechtsanwaltes der Gemeinde in Bezug auf die Streitigkeiten/ Diskussion zum Rathausbau
Antrag vom 11. November 2015

Die WIR Fraktion beantragt im Zuge der wiederkehrenden Diskussion zum Rathausbau und der Rechtsstreitigkeiten die Teilnahme des Rechtsanwaltes der Gemeinde.

Antrag

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Angesichts der wieder aufflammenden Diskussion um eine mögliche Wiederaufnahme des gestoppten Rathausbaus beauftragt die Gemeindevertretung Bürgermeister und Verwaltung, den Rechtsanwalt der Gemeinde, Prof. Dr. Dombert, zum frühestmöglichen Termin, wenn möglich zur 17. Sitzung der Gemeindevertretung, zu einem Bericht über den derzeitigen Stand der Rechtslage aus seiner Sicht einzuladen.

Begründung:

Nach bisherigen Vorträgen von Prof. Dr. Dombert, ist die Rechtslage nach dem seinerzeitigen Stopp des Rathausprojektes durch zahlreiche gefällte oder anstehende gerichtliche Entscheidungen außerordentlich unübersichtlich und ließ bisher eine Wiederaufnahme der Planungs- und Bautätigkeiten als juristisch und finanziell äußerst riskant erscheinen.
Um das juristische und finanzielle Risiko einer Wiederaufnahme des Rathausbaus nach den jüngsten Entwicklungen für die Gemeindevertreter zum gegenwärtigen Zeitpunkt angemessen einschätzen zu können, bedarf es unabweislich der Einschätzung und des anwaltlichen Rates des Rechtsanwaltes der Gemeinde.

Ergebnis

Dem Antrag wurde im Rahmen einer seitens der WIR Fraktion beantragten namentlichen Abstimmung mehrheitlich zugestimmt! (16 Ja/ 2 Nein/ 7 Enthaltung)

JA NEIN ENTHALTUNG
Hr. Ortwin Baier
Fr. Katja Grassmann
Hr. Dr. Gerhard Kalinka
Hr. Thomas Becker
Fr. Stefanie Nimz
Hr. Michael Schwuchow
Fr. Carola Evens
  Fr. Anke Scholz
Fr. Vera Hellberg
  Hr. Uwe Schüler
Fr. Andrea Hollstein
  Frau Regina Wach
Fr. Wiebke Knake
  Hr. Martin Wegner
Fr. Bärbel Krügener
  Herr Roland Scharp
Hr. Thomas Mottner
 
Hr. Gregor Schiller
 
Hr. Hans-Jürgen Schley
 
Hr. Gerrit Schrader
 
Hr. Matthias Stefke
 
Daniel Freiherr v. Lützow
 
Hr. Dr. Roland Hahn
 
Hr. André Isberner
 
Hr. Bernd Marquardt
 

BSV-Nr. Fraktion 40/2015
Antrag auf Streichung der vorgesehenen Stelle der Gemeindewehrführung aus dem Haushalt 2016/2017
Antrag vom 22. Dezember 2015

Die Verwaltung der Gemeinde beantragte die Schaffung einer hauptamtlichen Stelle des Gemeindewehrführers, wogegen sich die WIR Fraktion mit Antrag vom 22.12.2015 stellte. Der Gemeindewehrführer war immer eine ehrenamtliche Stelle, wie alle Stellen der Freiwilligen Feuerwehr.

Antrag

Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass die von der Verwaltung in den Haushalt eingebrachte Stelle für die Gemeindewehrführung gestrichen wird.

Begründung:

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es verfrüht eine hauptamtliche Stelle für den Gemeindebrandmeister zu schaffen. Alle 6 Jahre wird laut Brandenburger Brand- und Katastrophenschutzgesetz ein Gemeindebrandmeister neu gewählt durch die Ortswehrführer. Im Falle, dass derjenige Amtsinhaber nicht wiedergewählt würde, müsste dann eine andere Stelle geschaffen werden, um den jeweiligen Amtsinhaber weiterbeschäftigen zu können. Das würde sich dann immer weiter fortsetzen.

Als zweiter Grund wäre hier anzuführen, dass die Gemeindevertretung erst vor 2 Jahren eine Vollzeitstelle für den Brandschutz im Amt geschaffen hatte und in den zwei letzten Jahren nicht so viel Mehrarbeit bei den Feuerwehren angefallen ist, um diese Stelle für den Gemeindewehrführer zu rechtfertigen. Die von der Verwaltung aufgezeigten Aufgaben eines Gemeindewehrführers, werden zum größten Teil, von den Ortswehrführern und ihren Stellvertretern wahrgenommen und seit Jahren zur besten Zufriedenheit aller ausgefüllt. Um solch ein Amt vom Ehrenamt in eine hauptamtliche Stelle umzuwandeln, Bedarf es sehr viel mehr Zeit und Beratungen, denn hier wird von seitens der Verwaltung in einen über Jahrzehnte gewachsenen komplexen Mechanismus eingegriffen ohne dass sich ausführlich mit den Ortswehrführern darüber ausgetauscht wurde. Sollte in den nächsten Jahren die Freiwillige Feuerwehr im Amt weiter wachsen kann man sicherlich diesbezügliche Überlegungen anstellen. Zum jetzigen Zeitpunkt jedoch ist es verfrüht.

Eine große Rolle sollte auch die Qualifizierung spielen, diese entspricht zurzeit bei keinem Feuerwehrmann in unserem Amt den gesetzlichen Anforderungen. Um die Stelle eines hauptberuflichen Leiters einer Feuerwehr im Amt auszuführen sind vom Gesetzgeber folgende Mindestanforderungen mit Abschluss vorausgesetzt:

B1, Lehrgangsdauer 1 Jahr, Kosten ca. 10.000 €
– B3, Lehrgangsdauer 9 Wochen, Kosten ca. 3.000 €
– B4, Lehrgangsdauer 2 Jahre, Kosten ca. 25.000 €

Bei diesen Lehrgängen handelt es sich um Führungslehrgänge der Berufsfeuerwehr, die sehr Aufwendig und teuer sind. Sollte die Gemeinde für die Zukunft planen die Stelle des Gemeindewehrführers hauptamtlich zu gestalten, so kann das vom Gesetzgeber her zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Hier muss dann eine langfristige Planung vorgenommen werden. Da ein Gemeindewehrführer aber nach derzeitigem Recht alle 6 Jahre neu gewählt wird sollte bedacht werden, dass dieses Projekt dann für die Gemeinde sehr teuer werden kann und in Anbetracht der Haushaltslage, halten wir es nicht für gegeben zusätzliche Mittel frei zu machen, für ein Unterfangen dessen Ausgang offen steht.

Ergebnis

In der Gemeindevertretersitzung am 28.01.2016 wurde heiß diskutiert und Frau Grassmann beantragt für ihre Fraktion Rederecht für einen Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr, der zu diesem Tagesordnungspunkt zu sprechen darf.
Abstimmungsergebnis: Ja: 29 / Nein: 0 / Enthaltung: 1 > zugestimmt

Nach Schluss der Rednerliste beantragt Frau Hollstein die Verweisung in den Hauptausschuss, wohin gegen Herr Baier den Antrag gem. § 11 GeschO auf Abstimmung in der Sache stellt. Da Geschäftsordnungsanträge Vorrang haben, konnte keine weitere Aufarbeitung/ Diskussion in Fachgremien stattfinden, denn die Gemeindevertretung lehnte mit 7 Ja/ 18 Nein/ 5 Enthaltungen den Antrag der WIR Fraktion ab!