Fraktionsarbeit 2016

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BSV-Nr. Fraktion 7/2016
Schaffung einer Beratungsstelle für rückkehrwillige Flüchtlinge
Antrag vom 14. April 2016

Antrag

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow richtet mit Wirkung vom 1.Juli 2016, vorerst befristet auf 2 Jahre, eine Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migranten ein, die in ihre Herkunftsländer zurückkehren möchten.

Aufgabe der Beratungsstelle soll es sein, für die Rückkehr in die jeweiligen Herkunftsländer zu werben und dabei über die diesbezüglichen Förderprogramme, des Bundes und der Europäischen Union zur Rückkehr und zum Neuanfang im Heimatland, insbesondere über die Programme „REAG” (Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany) und „GARP” (Government Assisted Repatriation Programme) zu informieren.Die Beratungsstelle wird zudem in enger Kooperation mit dem Auswärtigen Amt, den jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretungen und den Botschaften der jeweiligen Herkunftsländer in Berlin nötigenfalls bei der Beschaffung erforderlicher Personaldokumente für die Rückreise behilflich sein.

Die Beratungsstelle soll nach Möglichkeit in einer der Unterkünfte für Flüchtlinge und Migranten in Blankenfelde-Mahlow ihren Sitz haben.

Die Gemeinde wird zum Betrieb der Beratungsstelle eine vorerst auf 2 Jahre befristete Stelle (eine VBE) einrichten und sie vorzugsweise aus dem vorhandenen Personalbestand zu besetzen versuchen. Sollte das nicht möglich sein, wird diese Stelle öffentlich ausgeschrieben, wobei neben den üblichen verwaltungstechnischen Qualifikationen gute nachgewiesene englische Sprachkenntnisse zur Voraussetzung gemacht werden.

Begründung:
In letzter Zeit ist immer deutlicher geworden, dass nicht wenige Migranten mit völlig der Wirklichkeit widersprechenden Darstellungen der Verhältnisse in Deutschland von Schleppern angeworben worden sind und nun zunehmend feststellen, dass eine befriedigende berufliche und persönliche Perspektive für sie in Deutschland sehr wahrscheinlich nicht zu realisieren sein wird.

Vielfach haben auch schon Migranten, sofern sie über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügten, daraus die Konsequenz gezogen und sind in ihr Heimatland zurückgekehrt,

Insbesondere nach Auskunft verschiedener Hilfsorganisationen gibt es eine immer größer werdende Gruppe von Migranten, die ihre letzten Ersparnisse für die Schleusung nach Europa ausgegeben haben und nun nicht mehr über genügend Geld verfügen, um aus eigenen Mitteln eine Heimreise finanzieren zu können.

Zumeist ist diesem Personenkreis auch nicht bekannt, dass es Programme wie die oben genannten zur finanziellen Förderung der Rückkehr und der Reintegration im Heimatland gibt.

Abgesehen von den menschlichen Tragödien, die hinter den rückkehrwilligen Migranten oftmals sichtbar werden, lassen die Verhältnisse auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt eine Integration der allermeisten Migranten, selbst bei einer Anerkennung als Flüchtling, auf absehbare Zeit als wenig realistisch erscheinen. Die meisten von ihnen werden auf unabsehbare Zeit auf soziale Transferleistungen angewiesen sein. Durch das geplante „Integrationsgesetz des Bundes wird eine Übersiedlung in die großen Städte oder eine Abwanderung in andere Gegenden (Residenzpflicht) vermutlich unmöglich sein, so dass die Landkreise in Brandenburg und über die Kreisumlage auch die einzelnen Gemeinden auf Jahre hinaus durch die hohe Zahl von Migranten finanziell überaus stark belastet sein werden und bald an den Rand ihrer Möglichkeit geraten könnten.

Bedenkt man die Kosten, die jeder anerkannte Flüchtling» aber auch die hier nur geduldeten Migranten dem Landkreis und den Gemeinden verursachen werden, muss ein hohes Interesse an der Rückkehr möglichst vieler Migranten in ihre Herkunftsländer bestehen.

Das rechtfertigt in jedem Fall die Mehrkosten, die der Gemeinde durch eine systematische Rückkehrerförderung entstehen und lässt diesen zusätzlichen Aufwand auf längere Sicht mit großer Wahrscheinlichkeit als wirtschaftlich gerechtfertigt erscheinen.

Dem Antrag wurden entsprechende Unterlagen zu den Förderprogrammen  beigefügt.

Ergebnis

Die WIR-Fraktion beantragt in der Sitzung vom 23.05.16 zwecks Beratung die Verweisung in den Ausschuss für Soziales und Kultur. Herr Dr. Kalinka (Die Grünen) beantragt hingegen die Abstimmung in der Sache. (das heißt, dass eine Beratung und Diskussion in einem Ausschuss verhindert werden soll)
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow richtet mit Wirkung vom 1.Juli 2016, vorerst befristet
auf 2 Jahre, eine Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migranten ein, die in ihre
Herkunftsländer zurückkehren möchten.
Abstimmungsergebnis: Ja: 3 / Nein: 16 / Enthaltung: 5 > abgelehnt

BSV-Nr. Fraktion 9/2016
Fraktionsantrag zur Schaffung einer Ehrentafel für Feuerwehrangehörige die 50 Dienstjahre und mehr in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde abgeleistet haben.
Antrag vom 26. April 2016

Antrag

Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass die Verwaltung im Eingang des Verwaltungsgebäudes in der Karl Marx Str. eine Ehrentafel aufstellt, zu Ehren der Feuerwehrkameraden die in der Gemeinde 50 Dienstjahre und mehr abgeleistet haben.

Die Aufstellung der Tafel sollte dann in einem Offiziellen Akt durch die Verwaltung und allen Feuerwehrangehörigen der Gemeinde Blankenfelde- Mahlow erfolgen.

Begründung:
Die Arbeit in der Freiwilligen Feuerwehr ist das zeitintensivste und gefährlichste Ehrenamt was bei uns in der Gemeinde ausgeübt wird und sollte dementsprechend gewürdigt werden. In den letzten Jahren wurden mehrfach Kameraden zwar intern für 50, 60 oder sogar 70 Jahre Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr geehrt, allerdings wie gesagt nur Intern. Wir sind der Meinung, dass diese Leistungen auch offiziell und öffentlich von der Gemeinde gewürdigt werden sollten, da gerade in der heutigen Zeit immer weniger Menschen sich bereitfinden, den Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren zu leisten.

Ergebnis

In der Sitzung vom 26.05.16 folgt die Gemeindevertretung einstimmig dem Verweisungsantrag der Fraktion zwecks Beratung in den Ausschuss Kultur und Soziales.

In der Sitzung vom 24.11.16 erklärt die Ausschussvorsitzende des Ausschusses Sozioales und Kultur, Frau Lehmann, dass der Ausschuss sowie die Ortswehrführer diesen Antrag mehrheitlich nicht zustimmen.

In einer seitens der WIR-Fraktion beantragten namentlichen Abstimmung der Gemeindevertretung über den Antrag, wird dieser mehrheitlich mit 2 Ja/ 13 Nein/ 3 Enthaltungen > abgelehnt.

 

BSV-Nr. Fraktion 15/2016
Willensbekundung zum Erhalt der Polizeiwache Zossen in vollem Umfang und weiteren Ausbau der Wache

Antrag vom 30. Mai 2016

Dem Antrag ging voraus, dass die Landesregierung beabsichtigte, den Standort der Polizeiwache Zossen aufzugeben, was einen erheblichen Einschnitt für die bereits bestehende marode Sicherheitslage im Land bedeuten würde. Zu diesem Thema veranstaltete der AfD Kreisverband Teltow-Fläming am 26.05.16 eine Demonstration auf dem Marktplatz Zossen.

Antrag

Die WIR–Fraktion beantragt, dass die Gemeindevertretung beschließt, eine Willensbekundung zum Erhalt und weiteren Ausbau der Polizeiwache in Zossen durch den Bürgermeister dem Innenminister überreichen zu lassen.

Begründung:
Mit dem Wegfall der Polizeiwache in Zossen wird der Region ein wichtiger Sicherheitsfaktor genommen. Auch die Aussage aus dem Innenministerium, das die Wache offenbliebe und die Revierpolizisten dort weiterhin ihren Standort hätten, kann nicht befriedigend für die Sicherheitslage sein. Die Interventionszeit der Polizei im letzten Jahr betrug im Durchschnitt 26 bis 30 Minuten laut Aussagen des Leiters der Polizeiwache. Oftmals wurde diese jedoch erheblich überschritten und es konnte auch bis zu 4 Stunden dauern bis die Polizei vor Ort eintraf. Nach den Plänen des Innenministeriums, sollen die Streifenpolizisten dann in Ludwigsfelde und Luckenwalde eingesetzt werden, dies würde die Interventionszeiten erheblich verlängern, so etwas ist in der heutigen Zeit nicht hinnehmbar. Auch das Argument, dass immer die am nächsten stehende Streife zum Einsatzort gesendet wird kann nicht ziehen, denn wenn diese schon einen Einsatz hat, müsste erst von den oben genannten Standorten der nächste Streifenwagen losfahren und dass würde dann erheblich länger dauern.

Wir erinnern hier noch einmal an das Versprechen, welches der Innenminister den Bürgern von Zossen im letzten Jahr vor laufender Kamera gegeben hat. Er hatte versprochen, dass die Wache nicht geschlossen wird! Im Gegenteil es sollten noch Personalstellen geschaffen werden. Zurzeit sind in Zossen 7 Beamte der Kriminalpolizei, 27 Streifenpolizisten und 16 Revierpolizisten stationiert, auch dieses ist unter den gegebenen Umständen schon zu wenig um eine flächendeckende als ausreichend zu betrachtende Sicherheitslage herzustellen und auch bei zu behalten.

Trotz des inzwischen beschlossenen Erhaltens der Wache , was auf massiven Parteiübergreifenden Druck beschlossen worden ist, sollte man hier jetzt nicht locker lassen und dem Innenministerium zeigen , dass es in der ganzen Region ein wichtiger Grundbaustein ist die Wache nicht nur zu erhalten sondern auch auszubauen. Nach neusten Plänen der Landesregierung soll zu dem in absehbarer Zeit weitere 1000 Flüchtlinge aus Berlin in der Erstaufnahmeeinrichtung Zossen/ Wünsdorf ihre vorübergehende Heimat finden. Umso wichtiger ist es der Ortsansässigen Bevölkerung wenigstens das Gefühl zu geben das für Ihre und für die Sicherheit der Flüchtlinge gesorgt wird.

Ergebnis

In der Sitzung vom 14.07.16 bringt Freiherr von Lützow für die Fraktion ein, dass die Polizeiwache in Zossen, nach kurzfristigem Beschluss des Innenministeriums am Tage der AfD Demonstration, erhalten bleibt, jedoch ist dieses der WIR-Fraktion zu wenig. Am Standort Zossen ist nicht genügend Personal stationiert! Die Zahl der Einbrüche steigt in der Gemeinde und die Polizei kann dies durch ihr Personal nicht mehr abdecken. Seiner Meinung nach hat es immer noch Sinn, den Willen über den Ausbau der Polizeiwache in Zossen und die Aufstockung des Personals zu bekunden.

Der Gemeindevertreter Herr Stefke empfiehlt die Überweisung des Fraktionsantrages in den Hauptausschuss. Grund dafür ist, den Willen zu bekunden, dass der Polizeiposten in Blankenfelde personell aufgestockt werden sollte.

Die Mitglieder der Gemeindevertretung stimmen über den Überweisungsantrag des Herrn Stefke ab. Abstimmungsergebnis: Ja: 10 / Nein: 19 / Enthaltung: 0 > abgelehnt

Frau Biesterfeld beantragt folgende Änderung des Antrages:

Die WIR –Fraktion beantragt, dass die Gemeindevertretung beschließt, eine Willensbekundung (zum Erhalt und weiteren Ausbau) zur Aufstockung des Personals in der Polizeiwache in Zossen durch den Bürgermeister dem Innenminister überreichen zu lassen.

Die Mitglieder der Gemeindevertretung stimmen über den Änderungsantrag ab.
Abstimmungsergebnis: Ja: 26 / Nein: 1 / Enthaltung: 3 > zugestimmt

Letztlich stimmen die Mitglieder der Gemeindevertretung über den geänderten Fraktionsantrag 15/2016 ab:
“Die WIR–Fraktion beantragt, dass die Gemeindevertretung beschließt, eine Willensbekundung zur Aufstockung des Personals in der Polizeiwache in Zossen durch den Bürgermeister dem Innenminister überreichen zu lassen.”
Abstimmungsergebnis: Ja: 25 / Nein: 4 / Enthaltung: 1 > zugestimmt
Beschlussnummer: Fraktion 15/9/2016

BSV-Nr. Fraktion 26/2016
Antrag für die Erstellung eines Wappens für die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow

Antrag vom 21. Juli 2016

Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hatte bisher als Großgemeinde lediglich ein Logo, welches jedoch kein amtliches Hoheitszeichen (siegelfähig) darstellt. Die einzelnen Ortsteile selbst haben jeweils ihr eigenes Wappen. Als größte Gemeinde des Landkreises sollte diese auch ein entsprechendes eigenes gesamtheitliches Amtssiegel bekommen.

Antrag

Im Ausschuss für Soziales und Kultur wurde von der WIR–Fraktion mündlich der Antrag gestellt, ein Wappen für die Großgemeinde Blankenfelde-Mahlow zu entwickeln. Diesem Antrag wurde einstimmig als Empfehlung an die Gemeindevertretung zugestimmt. Hiermit möchten wir diesen Antrag in schriftlicher Form in die Gemeindevertretung einbringen, da bei diesem Antrag auch das Votum der Gemeindevertretung notwendig und für das Jahr 2017 haushaltsrelevant ist.

Begründung:
Ein Ortsteilübergreifendes Gemeindewappen, hätte den Vorteil, dass hier auch in der Außenwirkung der Gemeinde das Zusammenwachsen der Ortsteile als eine Großgemeinde sichtlich würde. Des Weiteren könnten sich unsere Bürger noch besser mit der Gemeinde identifizieren.

 

 

 

Die oben gezeigten Wappen sind die gültigen Wappen der Gemeindeteile, sofern diese vorhanden sind oder waren. Ziel unseres Antrages soll es sein, ein gemeinsames Gemeindewappen mit allen Ortsteilen zu entwickeln, das die Großgemeinde Blankenfelde-Mahlow repräsentiert und mit dem sich unsere Bürger identifizieren können. Das neu zu entwickelnde Wappen soll den Zusammenhalt aller Gemeindeteile als Großgemeinde symbolisieren. Es ist nicht notwendig alle Wappenteile der einzelnen Ortsteile zu übernehmen oder zu verwenden, vielmehr sollte es darauf ankommen, dass beim gemeinsamen Gemeindewappen der Großgemeinde völlig neue Wege beschritten werden. Die einzelnen Ortswappen behaltenden nach wie vor Bestand, symbolisieren bzw. repräsentieren jedoch im Rechtsverkehr nicht die Großgemeinde.

Wir als Gemeinde Blankenfelde-Mahlow sollten von Anfang an in diesem Prozess einen Heraldiker zu Rate ziehen und diesen dieses Projekt begleiten lassen. Wir können uns vorstellen, hierzu einen Gemeinsamen Workshop des Ausschusses für Soziales und Kultur zusammen mit dem Ausschuss Leitbild zu bilden. Da der Brandenburger Adler in seiner ursprünglichen Wappenform gemäß Verordnung nicht mehr für neugestaltete Wappen verwendet werden darf, sollte man in Erwägung ziehen entweder ganz auf diesen zu verzichten oder lediglich in einer stilisierten Form zu verwenden – beide Möglichkeiten sollten bei der Erarbeitung betrachtet werden.

Beschlussvorlage:
Die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow beschließt, dass der Ausschuss für Soziales und Kultur damit beauftragt wird, in Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten und einem beauftragten Heraldiker ein Gemeindewappen für die Großgemeinde zu entwickeln. Ferner beschließt die Gemeindevertretung, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Kosten für die Projektbegleitung durch einen Heraldiker zu ermitteln und der Gemeindevertretung zum weiteren Beschluss vorzulegen.

Verlauf

Die WIR-Fraktion brachte im Ausschuss Soziales und Kultur am 21.07.16 mündlich den Antrag auf Erstellung eines gemeinsamen Gemeindewappens ein und textlich zur Gemeindevertretung. Diese stimmt in ihrer Sitzung am 13.10.16 über die Verweisung des Fraktionsantrags der Fraktion WIR vom 21.07.2016, „Gemeinsames Wappen der Gemeinde“ in den Ausschuss für Soziales und Kultur und in den Ausschuss Leitbild ab.
Abstimmungsergebnis: Ja: 9 / Nein: 12 / Enthaltung: 4 >abgelehnt

Herr Wienesen-Anand (Die Grünen) beantragt hingegen die Verweisung des Fraktionsantrags der Fraktion WIR vom 21.07.2016, „Gemeinsames Wappen der Gemeinde“ lediglich in den Ausschuss für Soziales und Kultur.
Abstimmungsergebnis: Ja: 15 / Nein: 6 / Enthaltung: 4 >zugestimmt

In den nachfolgenden vier Sitzungen des Ausschusses Kultur und Soziales wurde der Heraldiker ausgewählt, die Wappen erarbeitet und erörtert und schließlich das Abstimmungsverfahren durch die Einwohner beschlossen.

Ergebnis

In der öffentlichen Abstimmung konnten die Einwohner zwischen zwei favorisierten Wappen wählen. Die Einwohner entschieden sich mehrheitlich für das nachfolgende Wappen als zukünftiges Hoheitszeichen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow.

Die Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ) hat den Antrag und den Verlauf regelmäßig begleitet und darüber berichtet. Hier finden sie den Artikel zur Abstimmung: http://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Blankenfelde-Mahlow/Wappen-fuer-Blankenfelde-Mahlow-beschlossen

BSV-Nr. Fraktion 27/2016
Antrag für die Bereitstellung von Geldern für eine Image- und Werbekampagne der Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde
Antrag vom 23. August 2016

Die Freiwilligen Feuerwehren in Blankenfelde-Mahlow verzeichnen Mitgliederstagnation bzw. Rückläufigkeit, was zu einer drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit werden kann. Durch die Kampagne sollen Mitglieder geworben und somit die Arbeits- und Leitungsfähigkeit der Feuerwehren aufrecht erhalten werden.

Antrag

Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass aus dem Haushalt für 2017 die Summe von 15.000,00 Euro für eine Werbekampagne der Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde dem zuständigen Fachamt zur Verfügung gestellt wird.

Begründung:
Bei der immer schwierigeren Nachwuchsgewinnung für den freiwilligen Feuerwehrdienst, sollten wir als Gemeinde die Feuerwehr mit einer Image- und Werbekampagne unterstützen. Die Kampagne sollte unbedingt in Zusammenarbeit mit den Freiwilligen Feuerwehren und Ortwehrführungen erarbeitet werden, damit deren Erfahrungen in der Nachwuchsgewinnung einbezogen werden können. Wichtig ist dabei nicht nur eine kurzfristige Gewinnung, sondern möglichst auch eine ständige Bindung des Nachwuchses zum freiwilligen Feuerwehrdienst herzustellen. Die Werbekampagne sollte nicht nur Jugendliche animieren, sondern auch Erwachsenen einen Einstieg in die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr näher bringen.

Ergebnis

In der Gemeindevertretersitzung vom 24.11.16 teilt der Bürgermeister Herr Baier mit, dass auch die Ortswehrführer den Antrag mehrheitlich unterstützen. Es folgt die Abstimmung über den Antrag der Fraktion WIR vom 23.08.16.

Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass aus dem Haushalt für 2017 die Summe von 15.000,00 Euro für eine Werbekampagne der Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde dem zuständigen Fachamt zur Verfügung gestellt wird.
Abstimmungsergebnis: Ja: 30 / Nein: 0 / Enthaltung: 0 > zugestimmt
Beschlussnummer: Fraktion 27/12/2016

Die Kampagne (https://feuerwehr.blankenfelde-mahlow.de/) ist den meisten Einwohnern und mittlerweile auch im Landkreis  vielen bekannt. Die SPD springt auf diesen Erfolg an und bemächtigt sich mittels der ehemaligen Gemeindevertreterin Frau Biesterfeld, nun Beigeordnete der Landrätin, dieser Kampagne und möchte hiermit eine kreis- und gar landesweite Kampagne für den SPD-Wahlkampf starten.

Auch die MAZ hatte über die Kampagne und erste Erfolge berichtet:
http://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Freiwillige-Feuerwehr-startet-Image-Kampagne

http://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Blankenfelde-Mahlow/Imagekampagne-der-Feuerwehr-Blankenfelde-Mahlow-war-erfolgreich 

BSV-Nr. Fraktion 33/2016
Antrag auf Freistellung von Kinderbetreuungskosten und Befreiung von Lernmittelkosten für Familien ab und mit mehr als drei Kindern

Antrag vom 23. August 2016

Antrag

Die WIR-Fraktion der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beantragt eine Freistellung von Kinderbetreuungskosten und Befreiung von Lernmittelkosten für Familien mit mehr als zwei Kindern. In dieser hier beantragten ersten Stufe bezieht sich die Freistellung der vorgenannten Kosten für das dritte und jedes weitere Kind.

Begründung:
Gerade kinderreiche Familien sind der Grundstein unserer Gesellschaft und die Zukunft unseres Landes. Oft sind Familien mit vielen Kindern sozial erheblich benachteiligt und sinken finanziell nicht selten an die oder sogar unter die Armutsgrenze. Kinder- und Familienarmut sind in unserem Land trauriger Weise keine Seltenheit mehr und nur ein politisches Randthema. Das Kindergeld als geringe finanzielle staatliche Unterstützung hilft vielen Familien tatsächlich nur wenig, zumal dieses häufig nicht einmal die Betreuungskosten deckt. Um dieser Armut entgegenzuwirken und den kinderreichen Familien eine erhebliche finanzielle Last zu nehmen, ist es wichtig und notwendig auf die Einforderung von Kinderbetreuungskosten sowie Kosten für Lehrmittel für Familien mit mehr als zwei Kindern zu verzichten.
Es sollte zeitnah auf eine gesamtheitliche kostenfreie Kinderbetreuung und Lehrmittelfreiheit in einer zweiten Stufe hingearbeitet werden. Die fehlende Familienförderung in unserem Land führte genau zu den auf der Hand liegenden demographischen Problemen unserer Gesellschaft.

Beschlussvorlage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt, Familien mit mehr als drei im Haushalt lebenden Kindern finanziell, durch Wegfall von Betreuungskosten (ausgenommen sind Verpflegungskosten) sowie einer Lernmittelfreiheit in einer ersten Stufe für das 3. und jedes weitere Kind, bereits ab dem Jahr 2017 zu entlasten.

Verlauf

In der Sitzung vom 24.11.16 stimmt die Gemeindevertretung einer Verweisung federführend in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und nachrangig in den Ausschuss für Finanzen und Bürgerhaushalt mit großer Mehrheit zu.

In der Sitzung des Ausschuss am 14.03.17 bezieht sich die stellvertretende Bürgermeisterin Frau Dzikowski auf die Regularien des Kita-Gesetzes und rügt damit die Fraktion dahingehend, dass sich hier an die gesetzlichen Grundlagen gehalten werden muss und dass zu Vergünstigungen für einkommensschwache Familien entsprechendes Material im Sitzungspaket zur Verfügung gestellt wurde. Nach längerer Diskussion wird Freiherr von Lützow gebeten, den Antrag erneut in seiner Fraktion zu beraten und zu konkretisieren. Er wird den Antrag noch einmal fraktionsintern diskutieren und ihn in konkretisierter Form zur nächsten Sitzung des Ausschusses im Mai 2017 vorlegen.

In der regulären Sitzung am 13.06.17 bittet die Fraktion um Streichung des Tagesordnungspunktes, da die Fraktion WIR ihren Antrag vom 19.10.2016 („Freistellung von Kinderbetreuungskosten und Befreiung von Lernmittelkosten für Familien ab und mit mehr als drei Kindern“) zurückzieht. Zur Begründung erklärt die Fraktion WIR, dass sie sich vorbehält, den Antrag nach der Entscheidung seitens des Oberverwaltungsgerichtes zur Rechtswidrigkeit der geltenden Kitasatzung erneut einzubringen.

Nach weiterer Prüfung der Sachlage Kita-Gebühren wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt des Antrages ein Berufungsverfahren beim OVG Brandenburg-Berlin anhängig ist, welches die Rechtmäßigkeit der Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zur Erhebung von Elternbeiträgen behandelt. In späteren Verlauf 2017 wir im Zuge eines weiteren Antrages zur Gebühren berichtet.